Krankengymnastik am Gerät: Voraussetzungen für Physiotherapiepraxen
Die Krankengymnastik am Gerät (KGG) ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Physiotherapie, der durch gezieltes Training an speziellen medizinischen Geräten den Rehabilitationsprozess systematisch unterstützt und die funktionelle Belastbarkeit der Patienten fördert. Wer KGG als Kassenleistung in seiner Praxis anbieten möchte, muss jedoch eine Reihe von rechtlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen. Wir zeigen dir alles zur notwendigen Ausstattung, den gesetzlichen Rahmenbedingungen und wie du KGG auch auf kleiner Fläche erfolgreich integrieren kannst.
KGG im Überblick
Die Krankengymnastik am Gerät (KGG) ist eine aktive Behandlungsform der Physiotherapie, bei der medizinische Trainingsgeräte zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination eingesetzt werden. Im Gegensatz zur klassischen Krankengymnastik, die oft auf der Behandlungsbank stattfindet, steht hier die gerätegestützte Arbeit im Fokus. Die Patienten führen unter Anleitung eines qualifizierten Therapeuten individuell abgestimmte Übungen durch. Ziel ist es, funktionelle Bewegungsabläufe zu rehabilitieren und die Belastbarkeit des Stütz- und Bewegungsapparates wiederherzustellen.
KGG wird meist in Kleingruppen (bis zu drei Personen) oder als Einzeltherapie durchgeführt. Der Fokus liegt dabei auf einer hohen medizinischen Qualität und der exakten Dokumentation des Trainingsfortschritts. Für die Praxis bietet KGG eine wichtige Ergänzung zur manuellen Therapie, da sie den Patienten von der passiven Behandlung in die aktive Eigenverantwortung führt.
Welche Vorteile bietet die Trainingsmethode?
Die KGG bietet Patienten die Möglichkeit, ihre körperliche Leistungsfähigkeit durch gezielte Reize zu steigern und Schmerzen langfristig zu lindern. Die Vorteile dieser Methode sind vielfältig und machen sie zu einer der effektivsten Leistungen in der Physiotherapie:


Wann wird die KGG eingesetzt?
KGG kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Schwäche der stützenden Muskulatur oder eine Einschränkung der Gelenkfunktion vorliegt, die durch aktives Training verbessert werden kann.
Die Ziele der KGG sind klar definiert: Wiederherstellung der Funktion, Schmerzreduktion und Verbesserung der Lebensqualität. Typische Einsatzgebiete sind:
Für die Praxis bedeutet das: Die KGG eignet sich für fast jede Altersgruppe und bietet große Potenziale, um Patienten ganzheitlich zu betreuen.
Voraussetzungen für die gerätegestützte Therapieform?
Die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen für die Abrechnung der KGG als Kassenleistung finden sich in den Rahmenverträgen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Solltest du als Praxisinhaber KGG anbieten wollen, ist es wichtig zu prüfen, welche Anforderungen du erfüllen musst, um die Zulassung für diese Therapieform zu erhalten. Laut Rahmenvertrag § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie sind die Voraussetzungen in drei Bereiche unterteilt:
Die Einhaltung dieser Normen wird von den Zulassungsstellen der Krankenkassen streng geprüft. Nur wer alle Kriterien lückenlos nachweist, darf die Abrechnungsposition „Krankengymnastik am Gerät“ nutzen.
Was sind die personellen Voraussetzungen für KGG?
Nicht jeder Physiotherapeut ist automatisch dazu berechtigt, KGG-Leistungen gegenüber den Krankenkassen geltend zu machen. Grundvoraussetzung ist zunächst der Abschluss einer staatlich anerkannten Ausbildung in der Physiotherapie, gefolgt von einer zertifizierten Fortbildung im Bereich „Krankengymnastik am Gerät“.
Die fundierte Weiterbildung ist essentiell, damit der Therapeut in der Lage ist, für jeden Patienten individuell abgestimmte Trainingspläne zu erstellen und die Durchführung der Übungen unter medizinisch-funktionellen Gesichtspunkten präzise zu überwachen. Während der aktiven Therapieeinheiten muss eine fachliche Aufsicht durch einen entsprechend qualifizierten Therapeuten jederzeit sichergestellt sein, wobei dieser maximal drei Patienten gleichzeitig betreuen darf.
Was sind die räumlichen Anforderungen für KGG?
Für die Zulassung zur KGG ist eine zusätzliche Behandlungsfläche von mindestens 30 Quadratmetern zwingend erforderlich. Die Praxis muss neben den üblichen Kabinen für manuelle Therapie einen separaten Trainingsraum vorweisen. Hier gelten folgende Regeln:
Mindestfläche: Ein zusätzlicher Behandlungsbereich von mindestens 30 m².
Erweiterung: Bei einer Grundausstattung erhöht sich der Raumbedarf um 4 m² pro weiterem Gerät, falls mehr als die Standardausrüstung vorhanden ist.
Sicherheitsabstand: Zwischen den Geräten muss ein freier Abstand von mindestens 1 Meter gewährleistet sein, um ein gefahrloses Training und einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Deckenhöhe: Die Deckenhöhe muss mindestens 2,40 m betragen (wichtig für die Montage von Seilzügen).
Sicherheit & Brandschutz: Es müssen landesspezifische Anforderungen an Fluchtwege erfüllt sein. Zudem ist die Prüfung von Erste-Hilfe-Kästen und Feuerlöschern obligatorisch.

Was sind die gerätespezifischen Anforderungen für KGG?
Die Krankenkassen schreiben eine exakte Mindestausstattung vor, die für die Durchführung der KGG in Physiotherapiepraxen vorhanden sein muss. Alle verwendeten Geräte müssen dabei zwingend dem Medizinproduktegesetz (MPG) entsprechen, ein CE-Zeichen tragen und regelmäßig gewartet werden.
Die erforderliche Grundausstattung umfasst laut Zulassungsvoraussetzungen:

Um das Training abwechslungsreich zu gestalten, erfordert die gerätegestützte Krankengymnastik zudem Kleingeräte wie Pezzibälle, Hanteln oder Koordinationskissen.
Kombinationsgeräte bei wenig Platz
Wenn in deiner Praxis nicht genug Raum für fünf separate Stationen ist, bieten Kombinationsgeräte eine platzsparende und effiziente Lösung. Viele Praxisinhaber stehen vor der Herausforderung, die 30 m² optimal zu nutzen. Die gute Nachricht ist, dass Möglichkeiten zur Platzersparnis gesetzlich verankert sind. Einzelne oder sogar alle der genannten Pflichtgeräte können durch ein oder mehrere Kombinationsgeräte ersetzt werden.
Voraussetzung hierfür ist: Das Kombinationsgerät muss alle Funktionen der ersetzten Einzelgeräte lückenlos abdecken. So kann eine Kombination die nötige Behandlung ermöglichen, während Platz im Behandlungsraum gespart wird.
Übungen mit PINOFIT KG-Geräten
Um die Therapie effektiv zu gestalten, sollte der Therapeut Übungen wählen, die sowohl die Kraft als auch die Alltagsrelevanz fördern. Hier sind einige Praxisbeispiele für die Nutzung unserer PINOFIT KG-Geräte.
Weitere Beispiele zu Übungen an unseren Geräten findet ihr auf unserem Youtubekanal.
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzung ist ein abgeschlossen Ausbildung und eine Weiterbildung in „Krankengymnastik am Gerät“. Nur Physiotherapeuten mit dieser speziellen Zusatzqualifikation sind zur Durchführung und Abrechnung dieser Leistungen berechtigt, um eine fachgerechte medizinische Trainingsplanung sicherzustellen.
Für die Zulassung ist eine zusätzliche Behandlungsfläche von mindestens 30 m² erforderlich. Dieser Bereich muss separat von den Räumen für die manuelle Therapie zur Verfügung stehen. Werden mehr Geräte als in der Grundausstattung vorgeschrieben aufgestellt, erhöht sich der Platzbedarf um jeweils 4 m² pro Gerät.
Alle Geräte müssen dem Medizinproduktegesetz (MPG) entsprechen und zwingend ein CE-Kennzeichen tragen. Zudem ist die Praxis verpflichtet, ein Medizinproduktebuch zu führen, in dem die regelmäßige Wartung und sicherheitstechnische Kontrollen (STK) lückenlos dokumentiert werden.
Ja, Kombinationsgeräte sind eine anerkannte Möglichkeit, um die geforderte Grundausstattung auf begrenztem Raum zu realisieren. Voraussetzung ist jedoch, dass das Kombinationsgerät alle therapeutischen Funktionen der Einzelgeräte vollständig ersetzt und die Anforderungen der Rahmenverträge erfüllt.
Da alle KG-Geräte dem Medizinproduktegesetz (MPG) unterliegen, müssen sie ein CE-Kennzeichen tragen. Zudem ist eine regelmäßige sicherheitstechnische Kontrolle sowie eine lückenlose Dokumentation der Wartung im Medizinproduktebuch der Praxis vorgeschrieben.

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