Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für Physiotherapiepraxen
Das Wichtigste im Überblick: Für eine GKV-zugelassene Physiotherapiepraxis müssen drei Bereiche zusammenpassen: Person, Raum und Ausstattung.
Wer gesetzlich Versicherte behandeln und die Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen möchte, braucht eine zugelassene Praxis mit qualifizierten Leistungserbringern, geeigneten Räumen und der vorgeschriebenen Ausstattung.
Wir zeigen dir im Detail, worauf es bei der Vorbereitung deiner Praxis ankommt. Angefangen bei der beruflichen Verantwortung über die Gestaltung der Behandlungsräume bis hin zur notwendigen Ausstattung bekommst du hier einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen. Das konkrete Antragsverfahren der Kassenzulassung wird in einem separaten Beitrag erläutert.
Hinweis zur Einordnung: Dieser Blogbeitrag bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Zulassungsberatung. Vor der Antragstellung solltest du die aktuell geltenden regionalen Vorgaben prüfen. Stand der redaktionellen Bearbeitung: August 2026.
Rechtlicher Rahmen und GKV-Zulassung
Die Zulassung zur Versorgung gesetzlich Versicherter richtet sich insbesondere nach § 124 SGB V. Der Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V konkretisiert die Anforderungen an die physiotherapeutische Versorgung, unter anderem zu Leistungserbringung, Vergütung, Qualitätssicherung, Räumen, Ausstattung und besonderen Maßnahmen. Ergänzend sind insbesondere das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) , die Heilmittel-Richtlinie und die Anlagen zum Vertrag nach § 125 SGB V zu beachten.
Die bundesweiten Vorgaben werden im Zulassungsverfahren durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V umgesetzt. Dort erhältst du die aktuellen Formulare, Nachweislisten und Informationen zu den regionalen Abläufen.
Wenn du ausschließlich Privatpatienten, Selbstzahler oder andere private Kostenträger behandelst, ist eine GKV-Zulassung nach § 124 SGB V grundsätzlich nicht erforderlich. Die berufliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Vorgaben sowie Anforderungen aus Hygiene-, Datenschutz-, Medizinprodukte-, Arbeits- und Baurecht gelten unabhängig davon weiterhin.
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Berufliche Qualifikation: Wer darf eine Physiotherapiepraxis führen?
Das Wichtigste im Überblick: Für die Abgabe vertraglich vereinbarter physiotherapeutischer Leistungen sind eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und die entsprechende Erlaubnis erforderlich.
Die Ausbildung zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten muss erfolgreich abgeschlossen sein. Wichtig ist dabei, dass die vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ausbildungsanteile sowie die staatliche Abschlussprüfung erfolgreich absolviert wurden.
Nach Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V können Angehörige folgender Berufsgruppen zugelassen werden:
Für die Praxisgründung ist außerdem wichtig, zwischen dem Inhaber, dem zugelassenen Leistungserbringer, der fachlichen Leitung und den einzelnen Leistungserbringern zu unterscheiden.
Die Inhaberschaft und die persönliche therapeutische Qualifikation müssen nicht zwingend in einer Person zusammenfallen. Ist der zugelassene Leistungserbringer selbst nicht physiotherapeutisch qualifiziert oder arbeitet er nicht selbst therapeutisch in der Praxis, muss eine qualifizierte fachliche Leitung benannt werden. Die Behandlungen dürfen ausschließlich durch gegenüber der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nachgewiesene und entsprechend qualifizierte Leistungserbringer durchgeführt werden.
Bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung ist eine angestellte qualifizierte Person als fachliche Leitung gegenüber der zuständigen Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Diese fachliche Leitung muss im Praxisalltag tatsächlich gewährleistet sein.
Anerkenntniserklärung
Das Wichtigste im Überblick: Mit der Anerkenntniserklärung bestätigst du gegenüber der zuständigen ARGE, dass du den Vertrag nach § 125 SGB V und seine Anlagen anerkennst.
Mit der Anerkenntniserklärung bestätigt der zugelassene Leistungserbringer gegenüber der zuständigen ARGE, dass er den Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V und alle dazugehörigen Anlagen anerkennt. Auch spätere Änderungen des Vertrags gelten dann grundsätzlich für die Praxis. Außerdem muss der Praxisinhaber seine Mitarbeiter über die wichtigsten Vertragsinhalte informieren und dafür sorgen, dass diese eingehalten werden.
Gründer sollten die Anerkenntniserklärung nicht isoliert betrachten. Sie ist normalerweise Teil des Zulassungsverfahrens und muss zusammen mit den übrigen Nachweisen eingereicht werden.
Räumliche Mindestvoraussetzungen für Physiotherapiepraxen
Das Wichtigste im Überblick: Die Praxisräume müssen ausreichend groß, funktional, sicher, hygienisch geeignet und für die vorgesehene Therapie nutzbar sein.
Für deine physiotherapeutische Praxis ist eine Therapiefläche von mindestens 23 m² vorgeschrieben. Diese Fläche muss aus mindestens zwei Behandlungsbereichen bestehen, von welchen ein Bereich mindestens 15 m² und ein Bereich mindestens 8 m² umfasst:
+ 8 m²
Je zusätzlichem gleichzeitig tätigem Leistungserbringer ist ein weiterer Behandlungsbereich von mindestens 8 m² erforderlich.
2,40 m
Die lichte Deckenhöhe der Behandlungsräume darf diesen Wert nicht unterschreiten.
Keine Durchgänge
Behandlungsräume dürfen grundsätzlich keine Durchgangsräume sein.
Hygiene & Sicherheit
Belüftung, Beleuchtung und Beheizung müssen für eine präzise Befundung und fachgerechte Durchführung geeignet sein. Böden müssen trittsicher, fugenarm und leicht zu reinigen sein. Händedesinfektion muss in jedem Behandlungsraum vorhanden sein.
+ 8 m²
Je zusätzlichem gleichzeitig tätigem Leistungserbringer ist ein weiterer Behandlungsbereich von mindestens 8 m² erforderlich.
2,40 m
Die lichte Deckenhöhe der Behandlungsräume darf diesen Wert nicht unterschreiten.
Keine Durchgänge
Behandlungsräume dürfen grundsätzlich keine Durchgangsräume sein.
Hygiene & Sicherheit
Belüftung, Beleuchtung und Beheizung müssen für eine präzise Befundung und fachgerechte Durchführung geeignet sein. Böden müssen trittsicher, fugenarm und leicht zu reinigen sein. Händedesinfektion muss in jedem Behandlungsraum vorhanden sein.
Zugänglichkeit & organisatorische Anforderungen
Die Räume sollten außerdem barrierefrei zugänglich sein. Für die Versorgung ist es wichtig, dass Menschen mit Gehbehinderung sowie Menschen, die auf einen Rollstuhl, Rollator oder andere Hilfsmittel angewiesen sind, die Praxis sicher erreichen und nutzen können.
Zusätzlich können baurechtliche Vorgaben des Bundeslandes und der Kommune gelten. Wurde ein Objekt bisher beispielsweise als Büro, Wohnung oder Laden genutzt, kann vor dem Umbau eine Nutzungsänderung erforderlich sein. Zuständig ist in der Regel das örtliche Bauamt. Die Nutzungsänderung sollte vor Abschluss größerer Umbau- oder Mietentscheidungen geprüft werden.
Für die GKV-Versorgung können weitere regionale Anforderungen an Wartebereich und Toilette gelten. Eine Patiententoilette mit Handwaschbecken ist in der Praxisplanung deshalb frühzeitig zu berücksichtigen.
Öffnungszeiten
Grundsätzlich muss die Praxis an mindestens drei Tagen pro Woche und mindestens 25 Stunden pro Woche geöffnet sein. Außerdem müssen Änderungen der zulassungsrelevanten Verhältnisse, beispielsweise ein Umzug, eine Änderung der Räume oder der Einsatz von Leistungserbringern, der zuständigen Arbeitsgemeinschaft rechtzeitig gemeldet werden. Nach dem Vertrag hat die Anzeige grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor der Änderung zu erfolgen.
Pflichtausstattung für eine Physiotherapiepraxis
Das Wichtigste im Überblick: Zur Pflichtausstattung gehören zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen, Lagerungsmaterial, Übungsgeräte, Kurzzeituhren, Notrufanlagen, Kälte- und Wärmemöglichkeiten sowie ausreichend Wäsche.
Die Pflichtausstattung muss eine qualitativ angemessene Versorgung ermöglichen. Die Auswahl der Geräte erfolgt kompetenzorientiert und muss zur Leistungsbeschreibung und zum tatsächlichen Behandlungsspektrum passen.
Zur grundlegenden Mindestausstattung gehören:
Wer zusätzliche Heilmittelpositionen wie KGG, Elektrotherapie oder Therapieformen im Wasser bzw. mit Wasser anbieten möchte, muss die dafür geltenden fachlichen, räumlichen und sächlichen Anforderungen separat erfüllen. Plane die Ausstattung nach deinem Therapiekonzept und den Leistungen, die du anbieten möchtest. Eine Praxis mit klassischer Krankengymnastik benötigt andere Geräte als eine Praxis mit KG-Gerät, Wassertherapie, Elektrotherapie oder Zertifikatspositionen.
Die allgemeine Praxiszulassung berechtigt jedoch nicht automatisch zur Abrechnung sämtlicher besonderer Maßnahmen. Für weitere Leistungen wie Manuelle Therapie oder Manuelle Lymphdrainage sind zusätzliche Qualifikationsnachweise und gegebenenfalls persönliche Abrechnungserlaubnisse erforderlich. Die Anforderungen können sich durch Übergangsregelungen ändern. Für die konkrete Anerkennung ist die zuständige Arbeitsgemeinschaft maßgeblich.
Ausstattung für Hausbesuche
Für Hausbesuche gibt es keine pauschale Einheitsausstattung, die für jede Behandlung gilt. Die mitgeführten Hilfsmittel müssen zu den Therapieinhalten und Therapiezielen passen. Dazu können beispielsweise mobile Übungsmaterialien, Lagerungshilfen, Bänder, kleine Trainingsgeräte oder Materialien für die Anleitung gehören.
Die Ausstattung sollte praktisch, sicher, hygienisch und transportfähig sein. Welche Materialien tatsächlich erforderlich sind, hängt vom verordneten Heilmittel, vom Befund und von der Wohnsituation der Patientin oder des Patienten ab. Genauere Informationen zu Hausbesuchen in der Physiotherapie findest du hier >
Du planst gerade selbst eine Physiotherapiepraxis zu gründen?
PINO unterstützt Praxisgründer bei der Planung von Ausstattung, Therapieräumen und dem passenden Leistungsspektrum. Wenn du unsicher bist, welche Liegen, Geräte, Lagerungsmaterialien oder Wärmekonzepte zu deiner Praxis passen, kannst du die PINO Praxisberatung in Anspruch nehmen.
Fazit
Für eine GKV-zugelassene Physiotherapiepraxis müssen vor allem drei Bereiche zusammenpassen: Die richtige Person, der passende Raum und die geeignete Ausstattung. Dazu kommen organisatorische Anforderungen wie die Anerkenntniserklärung, die fachliche Leitung und die vollständige Kommunikation mit der zuständigen ARGE.
Die meisten Verzögerungen entstehen, weil Räume, Unterlagen und Leistungsspektrum nicht frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. Plane deine Zulassung demnach rechtzeitig und sorgfältig, um typische Fallstricke zu umgehen.